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Die Studienplatzklage: Warum Studierende ihre Uni verklagen
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jobmensa Redaktion
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Kurzgesagt:
Der Artikel räumt mit gängigen Mythen rund um die Studienplatzklage auf. Entgegen der Annahme, man nehme anderen Bewerbern den Platz weg, zielt die Klage darauf ab, fehlerhafte Kapazitätsberechnungen der Universitäten gerichtlich prüfen zu lassen. Werden dabei ungenutzte Plätze entdeckt, werden diese an die Kläger vergeben. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, doch spezialisierte Anwälte können die Chancen vorab gut einschätzen. Die Kosten bewegen sich meist in einem vierstelligen Bereich (ca. 1.500 bis 2.100 Euro), was im Vergleich zu privaten Gebühren oft das geringere finanzielle Risiko darstellt. Zudem betont der Text, dass eingeklagte Studierende an der Uni keinerlei soziale Benachteiligung zu befürchten haben.
- Aufdeckung von Kapazitätsfehlern: Eine Klage verdrängt keine anderen Studierenden, sondern besetzt Plätze, die aufgrund von Rechenfehlern der Uni offiziell gar nicht existierten.
- Kalkulierbares finanzielles Risiko: Die Kosten für Anwalt und Gericht sind oft niedriger als erwartet und stellen eine wirtschaftliche Alternative zum Auslandsstudium dar.
- Strategische Planung: Da Fristen teils noch vor der regulären Bewerbung ablaufen, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung für den Erfolg entscheidend.
Die Studienplatzklage – immer mehr Studierende klagen sich in ihr Traumstudium. Ist das Rechtens? Nimmt man dadurch nicht jemand anderen den Studienplatz weg und kostet das nicht auch ein Vermögen? Wir haben nachgehakt und erklären dir die wichtigsten Fakten zum Thema Studienplatzklage und Anwaltskosten.
Gut ist nicht mehr gut genug
Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der in Deutschland Studierenden. Immer mehr Jugendliche bekommen die Möglichkeit zu studieren und ergreifen diese natürlich auch. Das spricht einerseits für unser Bildungssystem, sorgt allerdings auch für einen enorm hohen Andrang an den Hochschulen.
Ein gutes Abitur reicht nicht mehr um Medizin, BWL oder Jura zu studieren. Jetzt muss das Abschlusszeugnis perfekt sein, sonst muss mit unzähligen Wartesemestern gerechnet oder auf eine teure Universität im Ausland ausgewichen werden. Option Nummer drei ist das Einklagen eines Studienplatzes.
Einige Anwaltskanzleien in Deutschland haben sich mittlerweile auf die Studienplatzklage spezialisiert und bieten Klagen im „All-Inkusive”-Paket an. Wer mit dem Gedanken spielt, die Uni zu verklagen, kann kostenlos bei verschiedenen Hotlines anrufen und erhält dort Antwort auf viele seiner Fragen zum Thema Studienplatzklage.
Nehme ich jemandem seinen Platz weg, wenn ich meinen einklage?
Nein, tust du nicht. Die Universitäten des Landes berechnen vor der Bewerbungsphase, wie viele Studienplätze sie dieses Jahr zur Verfügung stellen wollen bzw. können. Entscheidest du dich zu klagen, wird diese Berechnung von deinen Anwälten und dem Verwaltungsgericht überprüft.
Oftmals stellt sich dabei heraus, dass die Uni eigentlich mehr Studienplätze zur Verfügung stehen hat. Diese Plätze werden dann an die Kläger*innen vergeben. Du nimmst also niemandem etwas weg, sondern besetzt nur die Plätze die sonst unbesetzt geblieben wären.
In welche Studiengänge kann ich mich einklagen?
Grundsätzlich kannst du dich in jeden Studiengang, Abschluss und jedes Fachsemester einklagen. Bei beliebten Studiengängen mit hohem NC ist die Chance den Prozess zu gewinnen natürlich deutlich geringer, als bei Studienfächern die nicht allzu beliebt sind.
Dazu kommen noch Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer, die in NRW zum Beispiel besagen, dass du kaum Chancen auf einen beliebten Studienplatz an einer bestimmten Universität hast, wenn du dieses Fach im Umkreis auch NC-frei studieren kannst. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland und von Uni zu Uni verschieden.
Ist mir ein Studienplatz garantiert, wenn ich klage?
Nein, leider nicht. Wie in jedem Prozess kannst du auch bei der Studienplatzklage verlieren. Dieses Risiko ist eben bei begehrten Studiengängen ziemlich hoch, weil die Universitäten eben wirklich keinen Platz mehr frei haben, oder es mehr Kläger als einzuklagende Studienplätze gibt. Gute, erfahrene Anwält*innen sagen dir aber meist noch vor Prozessbeginn, ob sich die Mühe lohnt oder du lieber noch ein paar Wartesemester sammeln solltest und es besser im nächsten Jahr nochmal probierst.
Wie läuft das Ganze dann ab?
Entscheidest du dich dazu die Uni zu verklagen, solltest du dich frühstmöglich mit deinen Anwält*innen zusammensetzen und die Fristen, Kosten, Chancen etc. besprechen. Bei manchen Unis musst du deine Klage nämlich noch vor deiner regulären Bewerbung einreichen. Dann wartest du ab, ob du nicht auch durch das normale Auswahlverfahren einen Platz bekommst. Ist dem nicht so, setzen sich deine Anwält*innen mit der Uni in Verbindung um das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung der Kapazitäten einzuleiten. Dies kann ziemlich lange dauern, manchmal sogar bis zum zweiten Semester.
In dieser Zeit kannst du übrigens in einem anderen Studiengang studieren und dich in die Vorlesungen deines favorisierten Faches setzen. War deine Klage erfolgreich, kannst du schließlich mit deinem Traumstudium beginnen.
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Und was kostet mich der Spaß?
Anwaltsgebühren sind nicht günstig, das weiß wohl jedes Kind. Allerdings sind sie auch nicht so teuer, wie viele erwarten.
Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich aus den Gerichtskosten, den Kosten für den eigenen Anwalt/eigene Anwältin und den Kosten für den Anwalt/die Anwältin der Gegenseite zusammen. Natürlich kommt es auch auf die Dauer des Verfahrens an, aber meistens kann dir dein Anwalt bzw. deine Anwältin einen ziemlich passenden Kostenvoranschlag machen.
Eine Studienplatzklage für BWL an der Universität zu Köln kostet zum Beispiel etwa 2100 Euro bei einem Sieg und 1500 Euro bei einer Niederlage. Die Kosten halten sich also im humanen Rahmen. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass Privatunis oder Universitäten im Ausland um einiges teurer sind.
Wie stehen denn die Universitäten dazu?
Eine Studienplatzklage ist also zu unrecht verpönt. Du nimmst niemandem etwas weg, sorgst lediglich dafür, dass die Universitäten sich genauer mit ihren Kapazitäten befassen. Du musst dir auch keine Sorgen machen, dass du schief angeguckt wirst oder anders behandelt wirst, weil du gegen die Uni geklagt hast. Es gibt so viele Studierende, da können die Dozent*innen gar nicht wissen, wer wie an seinen Studienplatz gekommen ist und die Leute, die es wissen haben meist gar nichts mit dir zu tun.
Eine Studienplatzklage ist also eine legitime Möglichkeit gegen diese Studentenflut an deutschen Hochschulen anzukommen und sich den bestmöglichen Karriereweg zu erkämpfen bzw. zu erstreiten. Falls du nach der Klage übrigens gerne wieder etwas liquider wärst, findest du in unserer Jobbörse nette Werkstudentenjobs und Nebentätigkeiten.
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Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Studienplatzklage kein „Erschleichen“ von Leistungen ist, sondern die Durchsetzung eines verfassungsrechtlich verankerten Rechts auf freie Berufswahl. Sie ist ein strategisches Werkzeug für alle, deren Lebensplanung nicht mit starren NC-Quoten korreliert. Auch wenn der Gang vor das Verwaltungsgericht Mut und eine gewisse finanzielle Investition erfordert, kann er sich als Abkürzung zum Traumjob bezahlt machen. Wer sich frühzeitig informiert und fachkundig beraten lässt, macht aus einer statistischen Absage eine echte Karrierechance.
1. Ist es asozial zu klagen, weil ich jemand anderem den Platz wegnehme?
Nein. Man besetzt lediglich zusätzliche Plätze, die von der Universität fälschlicherweise nicht ausgewiesen wurden. Die regulär vergebenen Plätze bleiben davon unberührt.
2. In welchen Fächern ist eine Klage möglich?
Grundsätzlich in jedem Studiengang. Bei extrem beliebten Fächern wie Medizin ist das Risiko zu scheitern jedoch höher, da dort die Kapazitäten oft bereits maximal ausgeschöpft sind.
3. Wie hoch sind die Kosten bei einer Niederlage?
Verliert man den Prozess, fallen dennoch Kosten für den eigenen Anwalt, das Gericht und die gegnerischen Anwälte an. Im Beispiel BWL Köln liegt dieses Risiko bei etwa 1.500 Euro.
4. Wann muss ich mit dem rechtlichen Verfahren beginnen?
So früh wie möglich. In einigen Bundesländern müssen rechtliche Schritte bereits vor der eigentlichen Ablehnung eingeleitet werden.
5. Werde ich von Professoren schlechter behandelt, wenn ich mich eingeklagt habe?
Nein. In der Masse der Studierenden wissen Dozenten in der Regel nicht, auf welchem Weg man zugelassen wurde. Zudem ist das Verfahren ein rein administrativer Vorgang.
jobmensa Redaktion
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