Studienfachwechsel: Was muss ich beachten?

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Kurzgesagt:

Der Artikel beleuchtet die Herausforderungen und notwendigen Schritte bei einem Studienfachwechsel. Da rund 25 % der Studierenden ihr Fach wechseln, ist dies kein Einzelfall, erfordert aber präzise Planung bezüglich Immatrikulationsfristen und der Berücksichtigung des Numerus Clausus, da Studienzeiten nicht als Wartesemester zählen. Ein zentraler Vorteil kann die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen sein, sofern inhaltliche Schnittmengen bestehen. Besonders kritisch wird der Wechsel beim BAföG-Bezug: Während der erste Wechsel meist problemlos ist, müssen spätere Umorientierungen (nach dem 3. Semester) triftig begründet werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Unglücklich mit seinem Studium – das ist unter Studierenden keine Seltenheit. Die Unzufriedenheit kann die verschiedensten Gründe haben. Die einen kommen an einer Massenuni nicht zurecht, die anderen bemängeln zu wenig Praxisbezug. Wieder andere verzweifeln an zu hohen Anforderungen, oder man hat sich die Inhalte des Studiums einfach völlig anders vorgestellt und ist nun enttäuscht. Rund ein Viertel der Studierenden wechselt deshalb das Studienfach. Aber was gilt es beim Studiengangwechseln zu beachten?

Fristen über Fristen

Ein Studienfachwechsel ist mit viel organisatorischem Aufwand verbunden. Zunächst musst du dich bei deiner Hochschule erkundigen, bis wann du dich spätestens exmatrikuliert haben musst. Damit einher geht die Frist für deine neue Immatrikulation. Wenn du dich für dein neues Fach entschieden hast, musst du beachten, dass viele Fächer immer nur zum Wintersemester beginnen. Entgegen der gängigen Auffassung gelten studierte Semester zudem nicht als Wartesemester. Wer beispielsweise vorhat, die Zeit bis zu einem geplanten Medizinstudium mit einem anderen Bachelorstudium zu überbrücken, tut damit nichts, um seinen NC hochstufen zu lassen. Deine Abiturnote für dein neues Fach sollte demnach stimmen. Eventuell musst du also eine gewisse Zeit überbrücken. Nutze diese Zeit effektiv, am besten mit einem Job oder einem Praktikum.

Wenn du dich dazu entscheidest, in ein fachverwandtes Studium zu wechseln, besteht oftmals die Möglichkeit des Anrechnens. Das bedeutet, dass dir bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus deinem alten Fach für das neue angerechnet werden können. Ob und inwiefern das möglich ist, erfährst du bei der Zentralen Studienberatung. Ein Termin dort sollte bei einem Studiengangwechsel generell ganz oben auf deiner Liste stehen. Etwas anrechnen zu lassen ist generell jedoch nur bei inhaltlichen Schnittmengen oder einem identischen Grundstudium einiger Fächer möglich. Beispiel: Du wechselst vom 2-Fach Bachelor Englisch/Politikwissenschaft zu einem Lehramtsstudium Englisch. Die Wahrscheinlichkeit, dass dir hier viele Leistungen angerechnet werden können, ist sehr hoch, da oftmals gleiche Kurse erforderlich sind. Bei einem Wechsel von Ingenieurwissenschaft hin zu Lateinamerikastudien geht die Wahrscheinlichkeit hingegen gegen Null. Wo liegt nun der Vorteil des Ganzen? Durch die Anrechnung von Leistungen kannst du eventuell direkt in ein höheres Semester eingestuft werden und verlierst weniger Zeit. Das ist vor allem wichtig für dein…

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BAföG

Hier lauern sicherlich die größten Stolpersteine auf dem Weg zum Studienfachwechsel. Der erste Fachwechsel ist für das Amt kein Problem, du brauchst ihn auch nicht zu begründen. Beim zweiten Fachwechsel werden hingegen schon stichhaltige Argumente verlangt, warum eine erneute Umorientierung im Studium deiner Meinung nach notwendig ist. Während die Hochschulen meist einige Studienfachwechsel tolerieren, gestattet das BAföG Amt generell nicht mehr als zwei Studienfachwechsel, oder ihr verliert den Anspruch auf eure Leistungen. 

Wichtig ist zudem, dass beim Bezug von BAföG der Wechsel vor Ende des dritten Semesters stattgefunden haben muss. Danach ist dies nur noch in Ausnahmefällen, wie einer langfristigen Krankheit, möglich. Die letzte Hürde liegt in der bereits angesprochenen Studiendauer. Mit einem Studienfachwechsel verlängert sich automatisch die Studienzeit. Das kann dazu führen, dass man in seinen letzten Semestern nicht mehr gefördert werden kann, denn die Finanzierungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit für dein Fach, beim Bachelor also meist sechs Semester. Wenn ihr nun also vor eurem Studiengangwechsel bereits zwei Semester studiert habt und nun für euer neues Fach mindestens weitere sechs Semester dazu kommen, kann es sein, dass ihr euch in späteren Semestern das Studium ohne BAföG finanzieren müsst.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Studienfachwechsel ist kein Scheitern, sondern eine mutige Korrektur für die eigene berufliche Zufriedenheit. Wer sich nicht durch ein ungeliebtes Fach quält, gewinnt langfristig an Motivation und Lebensqualität. Dennoch darf der Wechsel nicht blauäugig angegangen werden. Die bürokratischen Fallstricke, insbesondere bei der Finanzierung und den Bewerbungsfristen, erfordern einen kühlen Kopf und eine gründliche Vorbereitung. Wer die Beratungsangebote der Hochschulen nutzt und die BAföG-Regeln im Blick behält, ebnet sich den Weg für einen erfolgreichen und glücklichen Neustart im Wunschstudium.

Nein. Während man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, sammelt man keine Wartesemester. Der Abitur-Schnitt bleibt also das entscheidende Kriterium für zulassungsbeschränkte Fächer.

Der erste Weg sollte immer zur Zentralen Studienberatung (ZSB) führen. Dort werden Fragen zur fachlichen Eignung, zum Ablauf und zur möglichen Anrechnung von Leistungen geklärt.

Das ist unwahrscheinlich. Eine Anrechnung setzt inhaltliche Schnittmengen voraus (z. B. von Politik auf Lehramt). Bei einem Wechsel von Technik zu Geisteswissenschaften fängt man meist bei null an.

Vorsicht: Ein Wechsel nach dem 3. Semester wird vom Amt nur noch in absoluten Ausnahmefällen (z. B. schwere Krankheit) akzeptiert. Ansonsten verfällt der Förderanspruch für das neue Studium.

Nicht unbedingt. Die Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des neuen Fachs. Da die bereits verbrauchten Semester angerechnet werden können, droht am Ende des Studiums eine Finanzierungslücke.

Bild von jobmensa Redaktion

jobmensa Redaktion

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