Beschwerde einlegen - Deine Rechte bei unfairer Benotung an der Uni

29.09.2015

ChancengleichheitKlausurenPrüfungenStudiumUni
Author: Anna
Autor*inAnna
Studierende ist sauer und legt Beschwerde ein

Es ist der Albtraum für uns Studierende: man lernt Woche um Woche den ganzen Tag auf diese Prüfung hin, ist gut vorbereitet, geht in die Klausur – und die Fragestellungen scheinen unlösbar. Die Durchfallquote ist astronomisch. Anderer Fall: die eigene Klausurnote scheint einem nicht gerechtfertigt. Viele Student*innen lassen sich die Auswüchse universitärer Willkür nicht mehr gefallen und legen Beschwerde ein.

Der erste Schritt: Klausureinsicht

Dass Studierende sich über ihre Klausurnote beschweren, ist nicht gerade selten. Zu den fest gelegten oder individuell vereinbarten Terminen zur Klausureinsicht gehen sie jedoch nur selten. Dabei ist die Klausureinsicht eine gute Sache: zum einen kann man nachschauen, wo man noch Schwächen hat, zum anderen kann man so überprüfen, ob der/dem Professor*in bei der Korrektur ein Fehler unterlaufen ist. Wichtig für die Klausureinsicht ist natürlich, dass du den Stoff noch beherrschst. Sonst wird es schwierig, eine mögliche Fehlkorrektur festzustellen.

Sprechstunde mit Professor*in aushandeln

Sollte dir bei der Klausureinsicht tatsächlich eine Unstimmigkeit auffallen, der Umfang oder der Inhalt der Klausur erscheinen dir und anderen Kommiliton*innen unverhältnismäßig oder du fühlst dich generell unfair behandelt, suche zunächst den persönlichen Kontakt mit dem/der entsprechenden Hochschullehrer*in. Die meisten Differenzen lassen sich in einem Gespräch bereits beilegen. Vereinbare unbedingt eine persönliche Sprechstunde, die/den Professor*in zwischen Tür und Angel anzuquatschen bringt gar nichts. Bleibe außerdem immer freundlich, auch wenn dein Ärger noch so groß sein mag. Dein/e Professor*in wird dir so viel mehr entgegen kommen und er oder sie steht in der Rangordnung immer noch weit über dir.

Dein Recht auf Beschwerde

Du hast mit deiner Professorin oder deinem Professor gesprochen, aber er oder sie zeigt keine Einsicht? Du fühlst dich im Recht und willst eine Ungerechtigkeit nicht auf dir sitzen lassen? Das musst du auch nicht. Es gehört zu deinen studentischen Rechten, Beschwerde einlegen zu können. Geht es um deinen Einzelfall, kannst du von deinem Recht auf Remonstration Gebrauch machen. Das bedeutet, dass die Klausur noch einmal korrigiert wird, wenn du dies ausreichend begründen kannst.

Wenn es um einen ganzen Kurs oder eine Mehrzahl von Studierenden geht, tut euch in jedem Fall zusammen. Eine Massenbeschwerde wird gleich viel ernster genommen. Wendet euch dazu zunächst an den zuständigen Lehrstuhl und den AStA.

Im Ernstfall: klagen

Wenn von eurer schlechten Klausur oder Hausarbeit euer gesamtes Studium abhängig ist und sich in eurem Beschwerdefall immer noch nichts getan hat, sollte man im Ernstfall auch eine Klage in Betracht ziehen. Allein die Androhung einer Klage kann kritikresistente Professor*innen manchmal zur Einsicht bringen, auch wenn man ein gerichtliches Vorgehen wirklich nur als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen sollte. Gewinnst du das Verfahren, darfst du die Prüfung entweder noch einmal ablegen oder deine Note in der Uni wird verbessert. Verlierst du hingegen, musst du Gebühren zahlen.

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