Ein stichhaltiges Argument für die Standortfrage sind beim Studium neben dem Ranking der jeweiligen Universität vor allem die Studiengebühren geworden. Neben den Gebühren, die in der Regel bei etwa 500 Euro pro Semester liegen, erheben die Unis nach wie vor einen Sozialbeitrag, sodass sich die finanzielle Belastung der Studierenden auf über 1500 Euro pro Jahr auftürmen kann.Für viele Studierende sicherlich keine einfache Situation, doch über gesonderte Bildungs-Darlehen erhalten auch einkommensschwächere Akademiker(-innen) die Möglichkeit, beantragte Kredite zinsgünstig und damit sozialverträglich zu begleichen. Dennoch türmen sich so Schulden auf, die bei den einkommensschwachen Studis noch zu den Bafög-Schulden hinzukommen. Deshalb ist die Wahl eines Bundeslandes ohne Studiengebühren eine gute Lösung. Denn man kann leider nicht einmal den Schluss ziehen, dass Universitäten, an denen Studiengebühren verlangt werden, qualitativ hochwertiger sind. Allgemeine Studiengebühren werden derzeit in den folgenden Bundesländern erhoben:
Bayern
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Hamburg
Saarland
Bayern
Die bayerischen Universitäten erheben derzeit Studienbeiträge in einem Preisrahmen von 300 und 500 Euro je Semester, an einer FH können es zwischen 100 und 500 Euro sein. Bei der Gestaltung der Beiträge obliegt den Universitäten selbst eine gewisse Selbstbestimmung. So können Unis die Höhe innerhalb des Preisrahmens selbst festlegen. Studierende erhalten zur Finanzierung die Möglichkeit, die Semestergebühren über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen abzuwickeln.
Rückzahlung und Sonderregelungen
Wichtig ist hierbei, dass die Rückzahlung erst nach der (erfolgreichen) Beendigung des Studiums bzw. bei Erreichen einer Minimal-Einkommensgrenze zurückzuzahlen ist. In Sonderfällen (außergewöhnlich gute Leistungen, Studierende mit Kindern oder aus sehr kinderreichen Familien) ist sogar eine Beitragsbefreiung möglich. Weitere Informationen hierzu gibt es unter: www.stmwfk.bayern.de
Baden-Württemberg
Hochschulen in Baden-Württemberg erheben derzeit Semesterbeiträge von 500 Euro (grundständige Studiengänge + konsekutive Masterstudiengänge). Wer Anrecht auf ein entsprechendes Darlehen hat, kann dies zu sehr zinsgünstigen Konditionen über einen Fond abwickeln, den die baden-württembergische Staatsbank verwaltet.
Sozialverträgliche Vertragsmodalitäten
Wichtig ist auch hier, dass die Rückzahlung an das Einkommen des Studierenden im Anschluss an den Abschluss gekoppelt ist, um die Finanzlast junger Akademiker einigermaßen in Grenzen zu halten. Weitere Informationen zu den Semestergebühren in Baden-Württemberg erhalten Sie unter folgender Adresse: www.studieninfo-bw.de.
Niedersachsen
Für grundständige und konsekutiven Master-Studiengängen wird an den Universitäten in Niedersachsen einheitlich der Semesterbeitrag von 500 Euro erhoben. Studienbeitragsdarlehen der NBank, die in Niedersachsen als universale Förderbank in Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Wohnraumfragen gilt, gestalten die Finanzierung des Studiums ebenfalls in einem sozialverträglichen Rahmen.
Rückzahlung frühestens nach zwei Jahren
Entsprechend gibt es auch in Niedersachsen für Studierende mit Kind oder beispielsweise Studenten, die nachweislich in die häusliche Pflege von Familienmitgliedern und nahen Verwandten eingebunden sind, einen Nachlass oder sogar einen kompletten Gebührenerlass. Die Rückzahlung des Bildungs-Darlehens startet derweil frühestens zwei Jahre nach Ende des Studiums und ist - den anderen Bundesländern vergleichbar - einkommensabhängig. Weitere Informationen gibt es unter www.studieren-in-niedersachsen.de.
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Im mit Abstand bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen können Universitäten maximal 500 Euro Semestergebühren erheben. Die Entscheidung über die Höhe des Betrages liegt zwar auch in NRW bei den Universitäten selbst, wobei die Maximalbelastung von 500 Euro pro Semester aktuell als nahezu flächendeckend angesehen werden darf. Soll heißen: Das Gros der Unis reizt den finanziellen Spielraum komplett aus. Ab dem Wintersemester 2011 werden die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen nach langem Kampf wieder abgeschafft.
Einkommensabhängige Rückzahlung
Die Finanzierung der Beiträge kann über zinsgünstige Studiendarlehen der NRW.BANK geschehen. Wie zum Beispiel in Niedersachsen startet die Rückzahlung frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Studiums. Zudem ist sie einkommensabhängig geregelt. Weitere Infos zu den Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter: www.bildungsfinanzierung-nrw.de
Hamburg
In Hamburg gibt es aktuell so etwas wie Studiengebühren light, da sich die Beiträge auf „lediglich“ 375 Euro je Semester belaufen. Macht im Vergleich zu beispielsweise NRW immerhin eine Ersparnis von 250 Euro pro Jahr. Wie in anderen Bundesländern auch gilt dies für eigenständige Studiengänge und das Master-System.
Möglichkeit der Stundung
Die Gebühren können vom Studierenden gestundet werden, wobei der damit verbundene Anspruch für die Regelstudienzeit plus maximal zwei Semester Gültigkeit hat. Wichtig ist hierbei, dass den Studierenden durch die Stundung keinerlei zusätzliche Kosten entstehen, da diese komplett von der Stadt bzw. dem Land Hamburg selbst übernommen werden.
Rückzahlung ab 30.000 Euro Gehalt pro Jahr
Die gestundete Studiengebühr ist in Hamburg erst dann zurückzuzahlen, wenn eine Gehaltsuntergrenze von 30.000 Euro brutto pro Jahr überschritten wird. Weitere Informationen zum Themenkomplex „Studiengebühren in Hamburg gibt es unter www.wissenschaft.hamburg.de.
Saarland
Das Saarland erhebt seine Studiengebühren derzeit mehrstufig: In den ersten beiden Semestern an der Uni belaufen sich die kosten auf 300 Euro je Semester, um danach auf 500 Euro anzusteigen. Wer aufgrund der Einkommens-Situation Anspruch auf das angebotene Bildungs-Darlehen hat, kann dies ohne Bonitätsprüfung beantragen. Die Rückzahlung des Kredits ist auch im Saarland einkommensabhängig geregelt und startet frühestens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums. Weitere Infos zu den Studiengebühren im Saarland erhalten Sie unter: www.saarland.de/wissenschaft.htm.
Gebührenfreiheit in den folgenden Ländern:
Berlin
Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Bremen
Sozialbeiträge
Die Regelung der Sozialbeiträge ist von den Studiengebühren nicht betroffen. Sie werden weiterhin erhoben und müssen somit zu den je nach Bundesland anfallenden Studiengebühren hinzuaddiert werden. Im Sozialbeitrag enthalten sind allgemeine Verwaltungskosten, ein Beitrag zum Studentenwerk etc. sowie natürlich die Kosten für das allseits begehrte Semesterticket, welches Akademikern auch abseits des Studienalltags eine kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs garantiert. Die erhobenen Sozialbeiträge variieren von Uni zu Uni, jedoch sind Kosten in Höhe von 200 bis 250 Euro inzwischen bundesweit als gängig anzusehen.
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