Warum die BUV schon während des Studiums sinnvoll ist:
Berufsunfähigkeit wird leider nach wie vor als Risiko im Alltag falsch eingeschätzt. Dabei kann es bereits Studenten treffen, die aufgrund von Unfällen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, den angestrebten Beruf auszuüben. Die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit sollte daher bereits möglichst früh betrieben werden, um im Ernstfall nicht gänzlich ohne Leistung dazustehen. Denn im Fall der Berufsunfähigkeit von Studenten gibt es in der Regel keine staatliche Unterstützung.
Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko
Als berufsunfähig gelten Erwerbstätige, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Je nach Grad spricht man von einer teilweisen oder vollständigen Berufsunfähigkeit. Klar davon abzugrenzen ist die Erwerbsunfähigkeit. Obwohl im Alltag häufig synonym gebraucht, bezieht sich die Erwerbsunfähigkeit auf das Unvermögen, für den Unterhalt zu sorgen. Der Rahmen im Bereich der Berufsunfähigkeit ist enger gefasst, da sie sich definitionsgemäß nur auf ein spezielles Berufsbild bezieht.
Ursachen der Berufsunfähigkeit
In den Augen vieler Erwerbstätiger sind es in erster Linie Unfälle, die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit verantwortlich sind. Allerdings entspricht diese Annahme nicht der Realität. Nur in rund zehn Prozent der Fälle ist ein Unfall tatsächlich Auslöser der Berufsunfähigkeit. Spitzenreiter sind dagegen Krankheiten, zu denen psychische Erkrankungen, Krebs und Herz-Kreislauf-Beschwerden führen – Tendenz steigend. Insbesondere der Zuwachs im Bereich psychischer Leiden ist inzwischen besorgniserregend. Der Blick auf die Verteilung der Ursachen für die Berufsunfähigkeit macht deutlich, dass eine reine Unfallversicherung als Schutz gegen das Risiko keineswegs als Vorsorge ausreicht. Ein Punkt, der auch für Studenten gilt.
Der gesetzliche Schutz gegen Berufsunfähigkeit
Wie kann man sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit schützen? Eine berechtigte Frage, speziell aus Sicht der staatlichen Unterstützung. Leider müssen einige Erwerbstätige sowie Studenten und Auszubildende hier einen Rückschlag hinnehmen. Seit Januar 2001 erkennt die gesetzliche Rentenversicherung die Berufsunfähigkeit nur noch für Betroffene an, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt. Alle, die später geboren sind, haben nur noch die Chance auf eine Erwerbsminderungsrente.
Letztere ersetzt das Einkommen allerdings nur zu einem Bruchteil. Als Anspruchsvoraussetzung gilt eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren, in denen über drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt werden müssen. Für Auszubildende gelten gesonderte Regelungen, etwa wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Ausbildung oder durch einen Arbeitsunfall eintritt.
Trotz dieser Tatsache trifft die Berufsunfähigkeit gerade Studenten besonders hart, die bislang noch keinerlei Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen konnten. Tipp: Durch die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung können bereits während des Studiums oder davor Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Wird im Alltag von der Berufsunfähigkeitsversicherung gesprochen, ist in der Regel von der privaten Vorsorge die Rede. Hierbei handelt es sich um Versicherungsverträge, die zwischen dem Verbraucher und privaten Versicherungsgesellschaften geschlossen werden. Für die Berufsunfähigkeit erfüllt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Aufgabe einer privaten Lohnersatzleistung. Dafür vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherung im Leistungsfall die Auszahlung einer monatlichen BU-Rente.
Die Versicherungslaufzeit kann zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart werden, erstreckt sich aber maximal bis zum Eintritt ins Rentenalter. Bezüglich der Höhe der Versicherungsleistung ist der individuelle finanzielle Bedarf ausschlaggebend, an welchem sich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente orientiert. Da Studenten während der Studienzeit kaum abschätzen können, welche Entwicklung der Bedarf nimmt, ist der Einschluss einer Nachversicherungsgarantie wichtig. Darüber lässt sich die BU-Rente auch zu späteren Zeitpunkten in der Höhe anpassen.
Die private BU-Versicherung für Studenten
Wer sich als Student für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, hat zwei große Vorteile auf seiner Seite. Einmal das niedrige Einstiegsalter und auf der anderen Seite im Regelfall eine gute Gesundheit. Allerdings ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten nicht immer einfach. Versicherungen bieten für Studenten und Auszubildende teilweise keinen vollwertigen BU-Versicherungsschutz an, sondern lediglich die Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
Letztere greift, falls die Ausübung eines Berufs durch Unfall oder Krankheit gänzlich unmöglich wird. Damit ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der letzte Rettungsanker für Studenten, die bereits während des Studiums erwerbsunfähig werden. Studenten sollten in diesem Fall unbedingt darauf achten, dass der Versicherer die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Abschluss der akademischen Erstausbildung umgehend in eine BU-Versicherung umwandelt – ohne erneute Prüfung der Gesundheit.
Ein weiterer Punkt betrifft die versicherte Leistung. Anders als Erwerbstätige gestehen Versicherer Studenten u. U. nur eine nach oben gedeckelte BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro – 1.500 Euro zu. Hier ist eine Nachversicherungsgarantie dringend zu empfehlen, um beim Berufseinstieg nicht in die Falle der Unterversicherung zu tappen. Die einzelnen Vertragsdetails der BU-Tarife können sich zwischen den Versicherungen deutlich unterscheiden. Wer als Student nach einem umfassenden und möglichst zukunftsfesten Schutz gegen die Berufsunfähigkeit sucht, sollte sich nicht nur auf das eigene Bauchgefühl verlassen, sondern unter anderem auch auf Verbrauchertests und natürlich eine grundlegende Beratung zurückgreifen.
Exkurs: Abstrakte Verweisung
Studenten, die sich um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen, stoßen in einigen Verträgen immer noch auf das Recht der abstrakten Verweisung. Dabei handelt es sich um eine Klausel, die den Versicherten benachteiligt. Der Versicherer kann von Betroffenen im Fall der Berufsunfähigkeit den Berufswechsel – ohne Rücksicht auf die Arbeitsmarktsituation – verlangen. BU-Versicherungen mit dem Recht der abstrakten Verweisung sind im Ernstfall für Studenten eher von zweifelhaftem Wert.