Wenn dich auf der Lohnabrechnung nur interessiert, wie viel Geld auf deinem Konto landet, fair enough. Trotzdem ist es gut, den Unterschied zwischen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzügen zu kennen. Denn je nachdem, was für eine Anstellungsform du hast, welche Anzahl von Stunden du arbeitest und wie viel du verdienst, musst du nichts davon, nur eines oder beides zahlen. Klingt verwirrend? Ist verwirrend. Deshalb möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Beiträgen zur Sozialversicherung?
Andersrum ist die Frage leichter beantwortet, denn es gibt nur eine Gemeinsamkeit: Beides kostet dich Geld. Unter die Rubrik Steuern fallen die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, unter die Sozialversicherung die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wann muss man als Student Steuern zahlen?
Lohnsteuer musst du zahlen, wenn du über den Steuerfreibetrag kommst – der sich jährlich ändert. 2019 liegt er für Alleinstehende bei 9.168 Euro, 2020 bei 9.408 Euro. Wenn du als Werkstudent die erlaubten 20 Stunden pro Woche das ganze Jahr über voll ausreizt, kommst du wahrscheinlich über den Freibetrag und musst alles, was darüber hinausgeht, versteuern.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kommt es oft vor, dass dir das Finanzamt erstmal Steuern von deinem Lohn abzieht – selbst wenn du fest vorhast, unter dem Steuerfreibetrag zu bleiben. In gewisser Weise zahlst du dann also Steuern, obwohl du keine Steuern zahlen musst. Das nennt sich Lohnsteuerabzug. Am Ende des Jahres kannst du dir das Geld aber über die Steuererklärung wieder zurückholen.
Beachte, dass sich der Steuerfreibetrag auf dein gesamtes jährliches Einkommen bezieht. Wenn du also beispielsweise 7.000 Euro über eine kurzfristige Beschäftigung verdienst und dann noch mal 3.000 Euro über einen Minijob, liegst du über dem Steuerfreibetrag – und musst die Differenz dann auch versteuern.
Wann muss man als Student Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Vorab: Krankenversichert musst du immer sein. Immer, immer, immer! Das gilt für alle Anstellungsformen. Egal, ob du Minijobber, kurzfristig Beschäftigter oder Werkstudent bist.
Außer der Krankenversicherung musst du als Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen – sofern du dich von der Rentenversicherung befreien lässt. Ob das sinnvoll ist, darüber kann man streiten. Sagen wir mal so: Die meisten Minijobber lassen sich befreien.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung musst du ebenfalls keine Sozialversicherungsabgaben abführen. Als Werkstudent, der maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet, musst du zwar maximal 9,3 % Rentenversicherung zahlen, weitere Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) fallen aber nicht an.
Ein Tipp zum Schluss: Sobald du mehr als 450 Euro verdienst, solltest du eine Steuererklärung machen! Denn als Student bekommst du fast immer Geld zurück!