Studieren wird auch in Deutschland immer teurer. Je nachdem, wo du wohnst und an welcher Art von Hochschule du studierst, variieren die Studien- und Lebenshaltungskosten. Wohnst du zum Beispiel in einer günstigeren Gegend und studierst an einer staatlichen Hochschule, die lediglich Semesterbeiträge (im Schnitt 100 bis 300 Euro) verlangt, hast du geringere Kosten. In einer Großstadt und an einer privaten Hochschule kommen hingegen monatlich gern einmal 1.500 Euro zusammen. Die gute Nachricht: Dass eine gute Ausbildung kostspielig ist, weiß natürlich auch der Staat und gibt dir daher die Möglichkeit, Studienkosten steuerlich abzusetzen.
Welche Kriterien muss ich erfüllen?
Fast alle relevanten Kosten für die Erstausbildung zählen zu den sogenannten Sonderausgaben und sind bis zur Höhe von 6.000 Euro im Entstehungsjahr absetzbar. Darüber hinaus bietet das deutsche Steuersystem mit dem Verlustvortrag eine weitere Möglichkeit, Ausgaben abzusetzen. Wer davon profitiert, erklären wir dir im nächsten Abschnitt.
Der Verlustvortrag – für Studenten ohne Einkommen
Durch den sogenannten Verlustvortrag kannst du dem Finanzamt jedes Jahr per Steuererklärung alle deine studienbedingten Ausgaben (ergo: Verluste) mitteilen. Solange du studierst und kein oder nur wenig Einkommen hast, merkt sich das Finanzamt alle von dir in deiner Steuererklärung angegebenen Verluste. Sobald du nach dem Studium in einen Job einsteigst und erstmals „richtig” verdienst, werden diese automatisch mit deiner Lohnsteuer verrechnet – so dass du dann weniger Steuern zahlen musst. Auf diese Weise kannst du dir fast deine kompletten Studienkosten zurückholen. Hierfür musst du deine Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Dies funktioniert derzeit jedoch nicht für die Erstausbildung, sondern nur dann,
• wenn du dualer Student bist;
• zuvor eine Ausbildung absolviert hast, auf die dein Bachelorstudium aufbaut;
• im Rahmen eines Dienstverhältnisses (z. B. Bundeswehr) studierst oder
• dich im Masterstudium befindest.
Im Gegensatz zu den Sonderausgaben existiert hier keine Obergrenze. Die Werbungskosten für die weiterführende Ausbildung sind in unbegrenzter Höhe absetzbar!
Tipp: Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Situation hinsichtlich der Möglichkeit eines Verlustvortrags für die Erstausbildung. Noch 2019 ist mit einem Urteil zu rechnen. Du kannst die Kosten bereits jetzt als Werbungskosten angeben. Das Finanzamt wird dies zunächst ablehnen – bei einer Gesetzesänderung jedoch nachträglich anerkennen. Im Falle eines negativen Entscheids bleibt dir weiterhin die Ansetzung als Sonderausgaben.
Welche Studienkosten kannst du von der Steuer absetzen?
Die Liste an Studienkosten, die du in deiner Steuererklärung angeben und somit steuermindernd geltend machen kannst, ist lang. Entscheidend ist für das Finanzamt, dass die Ausgaben unmittelbar mit deinem Studium oder deiner Ausbildung in Zusammenhang stehen.
Semesterbeiträge und Studiengebühren: Es spielt keine Rolle, ob du an einer staatlichen oder einer privaten Hochschule studierst. Du kannst diese Kosten in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Bewerbungskosten: Nicht nur Bewerbungsmappen mit professionellen Fotos, sondern ggf. auch Fahrt- oder Unterbringungskosten in Verbindung mit Bewerbungsgesprächen sind anrechenbar.
Umzugskosten: Musst du für dein Studium umziehen, kannst du als ledige Person pauschal 811 Euro als Verlust vortragen. Dabei ist es egal, ob du ein Unternehmen beauftragt hast oder Freunde die Couch geschleppt haben.
Doppelte Haushaltsführung: Hast du an deinem Studienort eine Zweitwohnung, kannst du allein für Miete und Nebenkosten bis zu 1.000 Euro pro Monat geltend machen. Fahrtkosten und weitere Ausgaben kommen on top. Voraussetzung: Dein Erstwohnsitz ist nach wie vor Lebensmittelpunkt und du beteilgst dich über die Bagatellgrenze (10 %) hinaus an den Kosten.
Arbeitsmittel: Für Hefte, Stifte, Ordner, Fachliteratur usw. darfst du jährlich eine Pauschale von 110 Euro ansetzen. Liegen die Kosten höher, kannst du die tatsächlichen Aufwendungen anhand von Belegen geltend machen.
Fahrtkosten: Ob zu Fuß, mit dem Rad, per Bus, Bahn oder Auto – für jeden Kilometer zwischen deiner Wohnung und der Hochschule (einfache Wegstrecke) kannst du 30 Cent pro Kilometer absetzen. Und das natürlich für jeden Tag, an dem du die Hochschule besucht hast.
Praktika und Auslandsaufenthalte: Wer ein Praktikum in den Semesterferien absolviert, kann für jeden Tag eine Verpflegungspauschale von 24 Euro abrechnen. Bei Auslandsaufenthalten kann die Tagespauschale deutlich höher liegen.
Telefonkosten-/Internetpauschale: Studieren ohne Internet? Heutzutage unvorstellbar und deswegen kannst du 20 Euro pro Monat absetzen.
Wie machst du am besten eine Steuererklärung?
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu erstellen. Die klassische Variante: in Papierform anfertigen und dem Finanzamt postalisch zukommen lassen oder persönlich überbringen. Die elektronische Abgabe ist natürlich ebenfalls möglich. Hierzu dient ELSTER, das Finanzportal der deutschen Steuerverwaltungen. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Bei Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag.
Die studentische Steuererklärung
Es gibt mehrere Online-Tools, mit denen Studenten ganz einfach eine Steuererklärung anfertigen können. Einer der beliebtesten Anbieter ist wundertax. Über die eigene Plattform studentensteuererklärung.de bieten die Berliner ein speziell auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnittenes Programm, mit dem sich in kurzer Zeit eine Steuererklärung erstellen und online ans Finanzamt übermitteln lässt. Anhand von Fragen zur Lebens- und Studiensituation, navigiert das Tool dich sicher durch die Steuererklärung und hilft mit vielen Tipps dabei, möglichst viele Studienkosten zurückzubekommen.
Das Steuer-Tool richtet sich dabei aber nicht nur an Studenten, sondern kann ebenso von Absolventen genutzt werden, die schon mitten im Berufsleben stehen und nachträglich eine oder mehrere Steuererklärungen für ihre Studienzeit erstellen wollen. Hinsichtlich der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags funktioniert dies nämlich (noch) bis zu sieben Jahre rückwirkend! Du kannst wundertax kostenlos ausprobieren und erst bei Abgabe musst du eine Gebühr (34,90 Euro) zahlen.
Übrigens: Sofern du nicht zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet bist und das Finanzamt wider Erwarten eine Nachzahlung fordert, kannst du die Erklärung ganz einfach zurückziehen.
Fazit: Eine Steuererklärung ist empfehlenswert – mit oder ohne Einkommen.