Studieren in Deutschland: Ein Wegweiser für ausländische Studierende

23.05.2022

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Author: Redaktion
Autor*inRedaktion

Studium und Leben in Deutschland

Die jüngsten Zahlen beweisen, dass Deutschland bei ausländischen Studierenden hoch im Kurs steht – Tendenz steigend. Hielten sich 2009 noch etwa 180.000 so genannte Bildungsausländer zu Studienzwecken in Deutschland auf, waren es 2012 bereits 193.000, was einem Anstieg von rund 7 Prozent entspricht. Mit Blick auf die Herkunft der Studierenden liegt derzeit China an der Spitze, gefolgt von Russland, Österreich, Bulgarien, Polen und der Türkei. Auch Indien und Brasilien gehören inzwischen zu den 20 Nationen, die weltweit die meisten Studierenden nach Deutschland entsenden.

"Ausländische Studentinnen und Studenten sind in jeder Hinsicht eine Bereicherung für unsere Hochschulen und unser Land", bewertet Bundesbildungsministerin Johanna Wanka die aktuelle Situation positiv und verweist zugleich auf die gestiegenen Chancen, dauerhaft mehr qualifizierte Menschen mit ausländischen Wurzeln an Deutschland binden zu können. Zwei zentrale, sich gegenseitig bedingende Stichworte hierzu: (1) Willkommenskultur und (2) Fachkräftebedarf.

Doch was haben ausländische Studierende, die sich für ein Studium oder ein Auslandssemester in der Bundesrepublik interessieren, vorab zu erledigen? Welche bürokratischen Hürden gibt es, welche Ansprechpartner? Was klappt in der Regel reibungslos, und wo hapert es? Hier einige Antworten, die den Weg nach „good old Germany“ deutlich erleichtern sollten.

Themenüberblick

  • Finanzierung und Kosten

  • Wohnungssuche

  • Geforderte Nachweise

  • Bewerbung

  • Krankenversicherung

  • Visum

Grundsätzliche Informationen

  • Eine sehr empfehlenswerte Informationsquelle zu Politik, Kultur, Wirtschaft und Leben in der Bundesrepublik verkörpert das multilingual aufgestellte Portal www.deutschland.de.

  • Studienspezifische Hinweise liefert das Onlineangebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Unter www.study-in.de finden Interessenten nicht nur allgemeine Infos, sondern können über eine Suchmaske mittels Eingabe des präferierten Fachbereichs gleich die passenden Hochschulen recherchieren. Das Portal ist bilingual konzipiert: englisch und deutsch.

  • Politisch relevante Informationen für Menschen mit Migrationshintergrund liefert der multilinguale Onlineauftritt des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Beispielsweise finden sich Visabestimmungen und Regelungen zum Arbeits- und Aufenthaltsrecht.

Finanzierung und Kosten

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die wichtigste Finanzierungsquelle für in Deutschland studierende Ausländer das eigene Elternhaus darstellt (53 % des monatlichen Einkommens). Es folgen die Erwerbstätigkeit (52 Prozent) und Stipendien (23 Prozent). Ausländischen Studierenden stehen durchschnittlich rund 750 Euro pro Monat zur Verfügung. Zum Vergleich: Laut unserer Studienreihe „Fachkraft 2020“ sind es aufseiten einheimischer Studierender etwa 765 Euro – also unwesentlich mehr.

Stipendium

Natürlich haben auch ausländische Studierende die Möglichkeit, in Deutschland ein Stipendium zu erhalten. Entscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung ist zunächst der Notendurchschnitt im Land der Herkunft. Der DAAD gibt als allgemeingültiges Minimalziel einen Platz im oberen Leistungsdrittel eines Studienjahrgangs aus. Gefördert werden dabei nicht nur Studienaufenthalte an staatlichen Hochschulen, sondern auch für staatlich anerkannte Privathochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist ein Stipendium möglich. Bewerber sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Bewerbungsunterlagen und Fristen finden sich in der Stipendien-Datenbank des DAAD.

Studiengebühren

Zum Start ins Wintersemester 2014/15 endet die Ära der zuvor erhobenen Studiengebühren in Höhe von etwa 500 Euro pro Semester (Erststudium) flächendeckend – d.h. in allen Bundesländern. Was bleibt, sind Semesterbeiträge, die in ihrer Höhe je nach Bundesland zwischen 50 und etwa 280 Euro pro Semester variieren. Für diese Kosten müssen ausländische Studierende in der Regel selbst aufkommen. In Einzelfällen ist jedoch eine Befreiung möglich, daher macht es Sinn, sich hierzu an der heimischen Hochschule oder über den DAAD entsprechende Informationen einzuholen.

Kontoführung

Um am allgemeinen Geldverkehr teilnehmen zu können, benötigen ausländische Studierende in Deutschland ein Konto, welches idealerweise vom Heimatland aus eröffnet werden sollte – mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Die hierfür benötigten Unterlagen müssen bei der Bank der Wahl per E-Mail angefordert werden und fristgerecht bearbeitet, durch ein deutsches Konsulat oder die Botschaft beglaubigt und zurückgeschickt werden – mitsamt einer ebenfalls beglaubigten Kopie des Reisepasses. In Deutschland kann dann durch den Besuch einer Bankfiliale der Rest erledigt werden, so zum Beispiel die Aushändigung einer EC-Karte.

Wohnungssuche

Das Studentenwohnheim stellt für ausländische Studierende die bei weitem beliebteste Wohnform dar. Annähernd 40 Prozent leben während des Studiums in der Bundesrepublik in einer solchen Einrichtung. Laut Studie „Fachkraft 2020“ liegt die durchschnittliche studentische Kaltmiete derzeit bei 10,24 Euro je Quadratmeter. Gut und gerne zwei Euro mehr können es jedoch in Wohnheimen sein.

Geforderte Nachweise

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine so genannte Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen schulischen Abschluss, der Interessenten zur Aufnahme eines Studiums qualifiziert. Zur Prüfung der eigenen Unterlagen müssen sich ausländische Anwärter direkt an die favorisierte Hochschule wenden. Normalerweise eine reine Formalie, muss aber rechtzeitig erledigt werden.

→ Eignungstest: Zusätzlich zur verpflichtenden Hochschulzulassungsberechtigung (s.o.) liegt es in der Hand der Hochschulen, weitere Prüfverfahren und Eignungserkennungen durchzuführen. Hierzu gehören in der Regel Sprachtests und im Falle eines zulassungsbeschränkten Studienzweiges der Nachweis entsprechender Notendurchschnitte. Über Art und Weise solcher Eignungstests informieren die Hochschulen selbst – in der Regel über das Akademische Auslandsamt.

→ Deutsch lernen: Es gibt zwei Arten von Sprachprüfungen, die für den Hochschulzugang in Deutschland maßgeblich sind: (1) „TestDaF“ (Test Deutsch als Fremdsprache) und die (2) „DSH“ (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang). Den erstgenannten TestDaF können Studierende wahlweise im Heimatland oder in Deutschland absolvieren. Die zweitgenannte DSH wird hingegen nur an deutschen Hochschulen angeboten. Über Termine und Anmeldefristen informieren das Portal TestDaF oder die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen.

Kein Sprachnachweis via TestDaF oder DSH ist vorzulegen, wenn...

...Anwärter in einem internationalen Programm auf Englisch studieren wollen.

...bereits eine andere qualifizierte Prüfung im Fach Deutsch bestanden wurde (z.B. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz/DSD II) oder Zentrale Oberstufenprüfung/ZOP am Goethe-Institut).

...Interessenten für lediglich ein oder zwei Semester in Deutschland studieren wollen (und hierfür keinen Sprachnachweis für die favorisierte Hochschule benötigen – im Vorfeld zu klären!).

Private Sprachfestigung

Jeder noch so gute Deutschkurs kann die alltägliche Sprachpraxis nicht ersetzen. Daher ist es für ausländische Studierende stets von Vorteil, nicht nur die Nähe zu in Deutschland lebenden Landsleuten, sondern auch zu ausschließlich deutschsprachigen Kommilitonen und Netzwerken zu suchen.

Bewerbung

Wichtigster Aspekt der Bewerbung ist die vorherige Prüfung der Zulassungsbeschränkung des avisierten Studienfachs. Man unterscheidet in Deutschland wie folgt:

→ Numerus Clausus bundesweit: Zentral zulassungsbeschränkte Fächer haben einen bundesweit gültigen Numerus clausus. Das heißt, dass die für den Antritt des Studiums relevante Hochschulzulassung (Abitur) einen bestimmten Notendurchschnitt aufweisen muss. Dies gilt in der Bundesrepublik für folgende Fächer: Pharmazie, Medizin, Psychologie, Zahn- und Tiermedizin.

→ Lokale Zulassungsbeschränkung: Andere Fächer haben eine lokale Zulassungsbeschränkung, entsprechende Informationen gewähren die Hochschulen. Einfach nachfragen übers Akademische Auslandsamt.

Krankenversicherung

Verpflichtend ist der Nachweis einer (auch) in Deutschland gültigen Krankenversicherung. Zu prüfen ist daher zunächst, ob die im Herkunftsland abgeschlossene Krankenversicherung auch im Zielland – d.h. der Bundesrepublik – Gültigkeit besitzt (bei Hochschulwechseln auf EU-Ebene ist dies in der Regel der Fall). Eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist der gebräuchliche Nachweis hierfür. Im Zweifel klärt die Versicherung im Herkunftsland die Gültigkeit in anderen Staaten. Ebenfalls rechtzeitig kümmern!

Visum

Ob für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt wird, hängt von der Herkunft der Studierenden ab. Unproblematisch ist das Procedere natürlich – wie auch bei der Krankenversicherung – im Falle eines Wechsels innerhalb der EU. Informationen zum Thema Visum gewähren im Herkunftsland deutsche Botschaften und Konsulate. Daneben dient die Webseite des Auswärtigen Amtes als Quelle entsprechender Bestimmungen.