Aktueller Mindestlohn: Was Studierende beim Jobben wissen müssen

04.07.2025

Author: Redaktion
Autor*inRedaktion
Midijob

Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 € brutto pro Stunde – eine entscheidende Information für alle Studierenden, die neben dem Studium jobben. Für viele Menschen, insbesondere Studierende, stellt der Mindestlohn eine wichtige soziale Absicherung dar. Studierende sollten sich rechtzeitig über alle relevanten Informationen zum Mindestlohn informieren, um ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Ein kurzer Überblick: Auch für Studierende gelten die wichtigsten gesetzlichen Mindestlohnregelungen, sofern sie nicht unter spezielle Ausnahmen wie Pflichtpraktika oder bestimmte Freiwilligendienste fallen.

Aktuelle Studien eines sozialwissenschaftlichen Instituts untersuchen die Auswirkungen des Mindestlohns auf Studierende und andere Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Warum der aktuelle Mindestlohn für Studierende so wichtig ist

Gerade für Studierende ist der aktuelle Mindestlohn ein zentrales Instrument, um finanzielle Stabilität während des Studiums zu sichern. Neben der ökonomischen Komponente spielt der Mindestlohn auch eine wichtige soziale Rolle, da er zur Verbesserung der sozialen Absicherung und Chancengleichheit beiträgt. Er garantiert eine gesetzlich festgelegte Verdienstuntergrenze, mit der sich Lebenshaltungskosten wie Miete, Verpflegung oder Lernmittel besser stemmen lassen. Darüber hinaus schützt der Mindestlohn vor Lohndumping – ein Risiko, dem junge Arbeitnehmer*innen und insbesondere Studierende in befristeten oder nicht tariflich gebundenen Beschäftigungsverhältnissen besonders häufig ausgesetzt sind.

Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, wie der Mindestlohn zur sozialen Gerechtigkeit für Studierende beiträgt und ob er ausreichend Schutz vor Ausbeutung und Benachteiligung bietet.

Rechtliche Grundlagen: Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Der aktuelle Mindestlohn basiert auf dem Mindestlohngesetz (MiLoG), das die rechtliche Grundlage für die Festsetzung des Mindestlohns bildet. Der Mindestlohn gilt branchenübergreifend, jedoch können in bestimmten Branchen abweichende Regelungen bestehen. Auch Studierende, die neben dem Studium in Teilzeit, als Werkstudent*innen oder Minijobber*innen arbeiten, haben einen vollen Anspruch darauf – unabhängig von Arbeitgeber*in, vom Studienfach oder Geschlecht.

Nicht erfasst vom Mindestlohngesetz sind:

  • Pflichtpraktika, die Teil des Studiums sind

  • freiwillige Praktika mit einer Dauer unter drei Monaten

  • ehrenamtliche Tätigkeiten

  • Auszubildende

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Für diese Gruppen gelten Ausnahmeregelungen, sodass sie vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind.

In einigen Branchen existieren spezielle Tarifverträge, die die Lohnuntergrenze regeln. Der Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und tarifvertraglich geregelten Löhnen besteht darin, dass Tarifverträge branchenspezifische Lohnuntergrenzen festlegen können, die teilweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz dient als Grundlage für Branchenmindestlöhne und ermöglicht es, weitere Branchenmindestlöhne durch Tarifvereinbarungen einzuführen.

In allen anderen Fällen steht auch Studierenden der aktuelle Mindestlohn von 12,82 € uneingeschränkt zu. Wird weniger gezahlt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachzahlung.

Die Brücke zwischen Studieren und Jobben: Wie der aktuelle Mindestlohn unterstützt

Viele Studierende* sind auf Nebentätigkeiten angewiesen. Der aktuelle Mindestlohn hilft dabei, dass sich der Aufwand dieser Jobs auch tatsächlich lohnt. Denn mit einem geregelten Einkommen lassen sich nicht nur Ausgaben decken, sondern auch Spielräume für Freizeit, Mobilität oder Rücklagen schaffen. Besonders im Niedriglohnsektor bietet der Mindestlohn für Studierende einen wichtigen Schutz vor Ausbeutung und sichert ein Mindestmaß an Einkommen.

Ein typisches Beispiel: Wer 10 Arbeitsstunden pro Woche arbeitet, erhält bei 12,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde, rund 513 € brutto im Monat. Das ist nicht nur eine spürbare Entlastung, sondern kann je nach Versicherungsstatus und Steuerklasse sogar fast vollständig als Nettoeinkommen verbleiben.

Sozialversicherungen, Steuer und BAföG: Was gilt beim Mindestlohn?

Der aktuelle Mindestlohn unterliegt – wie jedes Einkommen – bestimmten sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen. Die Sozialversicherung spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie die soziale Absicherung von Studierenden in Beschäftigungsverhältnissen sicherstellt und regelt, welche Jobs sozialversicherungspflichtig sind. Laut aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2023 rund 350.000 Studierende in sozialversicherungspflichtigen Jobs beschäftigt. Je nach Arbeitszeit und Höhe des Verdienstes gelten unterschiedliche Modelle:

  • Werkstudent*innenmodell: Gilt für immatrikulierte Studierende*, die während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sie zahlen meist nur Rentenversicherungsbeiträge.

  • Minijob: Bei einem Einkommen bis 538 € monatlich ist der Job steuer- und sozialversicherungsfrei, trotzdem gilt der volle aktuelle Mindestlohn.

  • Ferienjob oder kurzfristige Beschäftigung: Steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Job auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist.

Wichtig: Einkommen aus Minijobs oder Werkstudent*innenstellen kann Auswirkungen auf das BAföG haben. Der monatliche Freibetrag liegt derzeit bei 520 €. Darüber hinausgehendes Einkommen wird bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Mindestlohnkommission: Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wird nicht willkürlich festgelegt, sondern ist das Ergebnis eines sorgfältigen Prozesses innerhalb der sogenannten Mindestlohnkommission. Dieses Gremium setzt sich aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: dem oder der Vorsitzenden, jeweils drei Vertreter*innen der Gewerkschaften und drei der Arbeitgeber. Ergänzt wird die Kommission durch Mitglieder aus der Wissenschaft, die beratend tätig sind, aber kein Stimmrecht besitzen.

Die Mindestlohnkommission hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten, Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften in Einklang zu bringen und dabei sowohl die wirtschaftliche Entwicklung als auch die Tarifentwicklung in Deutschland zu berücksichtigen. Ziel ist es, mit der Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den sozialen Schutz der Arbeitnehmer*innen zu sichern. Die Kommission prüft regelmäßig, ob die aktuelle Höhe des Mindestlohns noch angemessen ist, und gibt Empfehlungen für Anpassungen ab. So wird gewährleistet, dass der Mindestlohn in Deutschland sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wird.

Regelungen für Praktika: Wann gilt der Mindestlohn für Praktikant*innen?

Auch für Praktikant*innen kann der Mindestlohn relevant sein – allerdings gibt es hier spezielle Regelungen und Ausnahmen, die sowohl Arbeitgeber*innen als auch Praktikant*innen kennen sollten. Grundsätzlich gilt: Wer älter als 18 Jahre ist und ein freiwilliges Praktikum absolviert, das länger als drei Monate dauert und nicht verpflichtender Bestandteil einer schulischen oder universitären Ausbildung ist, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Ausnahmen bestehen jedoch für Pflichtpraktika, die im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolviert werden. Hier greift der Mindestlohn nicht, da diese Praktika als Teil der Ausbildung gelten. Auch bei freiwilligen Praktika, die kürzer als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Es ist daher wichtig, vor Beginn eines Praktikums genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Mindestlohn erfüllt sind. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Praktikant*innen entsprechend zu informieren, damit der Mindestlohn korrekt angewendet wird.

So setzen Studierende ihren Anspruch auf aktuellen Mindestlohn durch

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber*innen den Mindestlohn umgehen – sei es durch unbezahlte Überstunden, Pauschallöhne oder scheinbar freiwillige Praktika. Studierende sollten deshalb auf Folgendes achten:

  • Arbeitsvertrag prüfen: Ist der Stundenlohn klar definiert?

  • Stundenerfassung: Werden alle Arbeitszeiten korrekt dokumentiert?

  • Abrechnung kontrollieren: Wird der vereinbarte Lohn ausgezahlt?

Falls der aktuelle Mindestlohn nicht eingehalten wird, stehen Studierenden verschiedene Wege offen – etwa der Gang zur Gewerkschaft, zur Rechtsberatung des Studierendenwerks oder zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll).

Beratungsstellen und Gewerkschaften bieten zudem Antworten auf individuelle Fragen zur Durchsetzung des Mindestlohns.

Arbeitsmarkt und Perspektiven: Warum der aktuelle Mindestlohn auch strukturell relevant ist

Der aktuelle Mindestlohn stärkt nicht nur einzelne Studierende, sondern verbessert die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt insgesamt und hat positive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Arbeitgeber*innen müssen faire Löhne kalkulieren, was zu besserer Arbeitsplatzqualität und größerer Transparenz beiträgt. Auch die Integration von Studierenden in betriebliche Strukturen wird dadurch gefördert. Für Studierende, die im Niedriglohnsektor arbeiten, bietet der Mindestlohn einen wichtigen Schutz vor Ausbeutung und sichert ein existenzsicherndes Einkommen. Werkstudent*innen profitieren besonders, da sie oft bereits in fachnahen Bereichen tätig sind, was wiederum ihre Berufsperspektiven nach dem Studium verbessert.

Internationale Vergleiche: Wie steht Deutschland beim Mindestlohn für Studierende da?

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seinem Mindestlohn im Mittelfeld. Die EU-Mindestlohnrichtlinie empfiehlt, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten eines Landes betragen sollte. In Deutschland liegt der Mindestlohn aktuell jedoch nur bei etwa 51,7 Prozent des Medianlohns und verfehlt damit die EU-Vorgabe deutlich. Länder wie Luxemburg, die Niederlande, Irland und Belgien bieten ihren Beschäftigten und Studierenden höhere Mindestlöhne, während viele süd- und osteuropäische Länder niedrigere Mindestlöhne haben.

Trotzdem ist der Mindestlohn in Deutschland im europäischen Vergleich relativ hoch und wird regelmäßig überprüft und angepasst, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Land zu berücksichtigen. Die Mindestlöhne in Deutschland bieten somit einen wichtigen Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen, auch wenn sie im internationalen Wettbewerb noch Luft nach oben haben. Für Studierende bedeutet das: Sie profitieren von einem vergleichsweise soliden Mindestlohnniveau, das jedoch im europäischen Kontext weiterentwickelt werden sollte.

Die 10 wichtigsten Fragen zum aktuellen Mindestlohn für Studierende

1. Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn? 12,82 € brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2025; ab Januar 2026 steigt die Mindestlohnhöhe laut Beschluss der Kommission auf 13,60 Euro pro Stunde, was als neue Lohnuntergrenze gilt und als euro brutto pro Stunde festgelegt wurde.

2. Gilt der aktuelle Mindestlohn auch für Studierende? Ja – für alle regulären Arbeitsverhältnisse.

3. Was ist mit Pflichtpraktika? Diese sind vom Mindestlohn ausgenommen, ebenso wie freiwillige Praktika unter drei Monaten.

4. Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs? Ja, auch bei 538-€-Jobs muss der Stundenlohn mindestens 13,60 € betragen.

5. Wie viele Stunden darf ich arbeiten? Im Semester maximal 20 Stunden pro Woche, um studentischen Versicherungsstatus zu behalten.

6. Muss ich bei einem Werkstudent*innenjob Beiträge zahlen? In der Regel nur zur Rentenversicherung.

7. Welche Auswirkungen hat das Einkommen auf mein BAföG? Einkommen über 520 € pro Monat kann zu Kürzungen führen.

8. Was tun, wenn ich unter Mindestlohn bezahlt werde? Vertrag prüfen und rechtliche Beratung einholen – ggf. bei Zoll oder Gewerkschaft melden.

9. Wird der Mindestlohn weiter steigen? Die nächste Erhöhung ist für 2026 geplant – politische Diskussionen laufen bereits. Die Mindestlohnanpassung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Mindestlohnkommission, die Erhöhungen werden durch eine Verordnung der Bundesregierung rechtskräftig umgesetzt und stellen eine regelmäßige Mindestlohnerhöhung sicher.

10. Gibt es Sonderregelungen für internationale Studierende? Nein, auch internationale Studierende haben Anspruch auf den aktuellen Mindestlohn.

Fazit: Aktueller Mindestlohn ist Chance und Schutz zugleich

Der aktuelle Mindestlohn von 12,82 € sorgt für faire Bedingungen auf dem studentischen Arbeitsmarkt. Die rechtliche und soziale Grundlage des Mindestlohns für Studierende bildet das Fundament für den Schutz vor Lohndumping, die Stärkung finanzieller Eigenständigkeit und die Förderung beruflicher Orientierung während des Studiums. Wer sich über Rechte und Pflichten informiert, kann das Jobben als sinnvolle Ergänzung zum Studium nutzen – mit klaren Regeln, fairer Bezahlung und rechtlicher Sicherheit.

Zusammenfassung in Stichpunkten:

  • Der aktuelle Mindestlohn beträgt 12,82 €/Stunde (Stand: 2025)

  • Studierende haben bei regulärer Beschäftigung vollen Anspruch darauf

  • Pflichtpraktika sind davon ausgenommen

  • Werkstudent*innenmodell bietet Vorteile bei Sozialversicherungen

  • Minijobs müssen Mindestlohn garantieren

  • Steuer- und BAföG-Grenzen sind bei Einkommen zu beachten

  • Der Mindestlohn schützt vor Ausbeutung und sichert faire Arbeitsbedingungen

  • Der Mindestlohn bietet eine wichtige soziale Schutzfunktion für Studierende

  • Verstöße sollten gemeldet und rechtlich verfolgt werden

  • Der Mindestlohn fördert Chancengleichheit im Studium

  • Er wird regelmäßig angepasst und bleibt dynamisch im politischen Diskurs