Arbeitszeitbetrug: Was an Privatem im Job erlaubt ist

06.06.2016

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Author: Anna
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Sicht von oben auf Arbeitnehmende die an ihrem Laptop arbeitet

Kurz bei WhatsApp die Nachrichten gecheckt, bei eBay Konzertkarten ersteigert oder die Raucherpause etwas in die Länge gezogen: um uns den Arbeitsalltag etwas zu versüßen, verbringen wir immer mehr Zeit im Job mit privaten Angelegenheiten. Der so genannte Arbeitszeitbetrug kostet Firmen im Jahr Millionen Euro und sorgt für Unmut unter den Chef*innen. Fristlose Kündigungen wegen privaten Surfens nehmen zu. Daher stellt sich die Frage: Wie viel Privates ist im Job erlaubt?

Arbeitszeitbetrug rechtfertigt Kündigung

Egal ob bei einer Vollzeitstelle oder beim studentischen Nebenjob: so ein Arbeitstag kann ganz schön lang werden. Wenn sich die Stunden wieder unendlich in die Länge zu ziehen scheinen, lenken sich viele Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit mit privaten Angelegenheiten ab. Es wird bei WhatsApp gechattet, in den sozialen Netzwerken gepostet, online geshoppt oder ein Plausch mit dem Kolleg*innen angefangen. Gedanken machen sich deshalb die wenigsten - man arbeitet schließlich schon genug am Tag, da werden die paar Minuten schon nicht ins Gewicht fallen.

Verbringt der/die Arbeitnehmer*in jedoch unverhältnismäßig viel Zeit mit nicht jobrelevanten Dingen und lässt sich für diese Stunden von Arbeitgeber*innen bezahlen, spricht man von Arbeitszeitbetrug. Dadurch, dass der/die Arbeitnehmer*in sich bezahlen lässt, obwohl er oder sie die für ihn vorgesehenen Aufgaben nicht erledigt, entsteht den Firmen im Jahr eine Millionensumme an Verlusten. Viele Chef*innen sind daher verstärkt darauf bedacht, den Arbeitstag ihrer Mitarbeiter*innen zu kontrollieren. So entschieden Gerichte zuletzt, dass Arbeitgeber*innen Einsicht in den Browserverlauf der Angestellten haben darf. Wird darin erkenntlich, dass man zu viel Zeit mit privatem Surfen verbracht hat und Arbeitszeitbetrug begagen hat, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Jedoch kann nicht nur das Internet für uns Arbeitnehmer*innen zur Stolperfalle in Sachen Arbeitszeitbetrug werden. Bei folgenden Privatangelegenheiten ist im Job Vorsicht geboten.

Zeit am Smartphone: Texten und telefonieren

Bereits in unserer Freizeit verbringen wir Stunden am Tag mit unserem Smartphone. Springen zwischen den verschiedensten Apps hin und her, texten, telefonieren, machen Fotos. Auch während der Arbeitszeit können viele von uns nicht dem Drang widerstehen, das Handy immer wieder zur Hand zu nehmen. Doch: ab wann wird die Benutzung des Handys für uns problematisch? Kann mein/e Chef*in mir kündigen, wenn er mich mit dem Smartphone erwischt?

Grundsätzlich gilt: die Dosis macht das Gift. Wenn du zwischen zwei Aufgaben kurz deine WhatsApp-Nachrichten beantwortest oder auf dem Flur schnell einen Tisch im Restaurant für den Abend reservierst, sehen die meisten Arbeitgeber*innen das gelassen. Eine Abmahnung droht in diesen Fällen meist nicht. Verbietet der/die Chef*in jedoch strikt die Verwendung eines Smartphones am Arbeitsplatz, kann er oder sie dir selbst ein kleines Vergehen anlasten. Ausnahme: es handelt sich um einen Notfall, beispielsweise bei familiären Angelegenheiten. Da es sich hier um unvorhersehbare Ereignisse handelt, ist dir die Verwendung des Handys in jedem Fall gestattet.

Bei ständigen privaten Telefonaten und Texten ist die Sache hingegen eindeutig: hier begehst du Arbeitszeitbetrug.

Surfen, Social Media, E-Mails

Man sollte meinen, es sei selbstverständlich, sich die Zeit auf der Arbeit nicht mit stundenlangem privaten Surfen zu vertreiben. Die mangelnde Arbeitsmoral oder Langeweile führt jedoch bei vielen dazu, dass sie pausenlos in den sozialen Netzwerken posten, liken und sharen, private E-Mails verschicken, oder besonders dreist: ihre Online-Einkäufe vom Firmenrechner aus erledigen. Nicht nur peinlich, sondern auch kritisch wird es, wenn deine Kolleg*innen oder die Vorgesetzen davon etwas mitbekommen. So wurden bereits in mehreren Fällen Mitarbeiter*innen entlassen, weil Kolleg*innen entdeckten, wie sie während der Arbeitszeit bei Facebook posteten und dabei sogar über den Job und Chef*innen ablästerten.

Viele Firmen sperren daher sogar Webseiten wie Facebook, Twitter und Instagram sowie Online-Shoppingseiten wie Amazon oder eBay. Selbst wenn das private Surfen auf der Arbeit offiziell gestattet ist, solltest du es nicht übertreiben. Während das Verschicken einer Mail, das kurze Checken seiner Facebook Timeline oder einer Nachrichtenseite unbedenklich ist, kann es wegen des Spielens von Online-Spielen, dem Verfassen privater Blogeinträge oder Online-Shopping zu Entlassungen kommen. Solange die Arbeitsleistung allerdings nicht beeinträchtigt wird, muss nicht mit einer Abmahnung gerechnet werden.

Arztbesuche und Rauchen

Wer kennt es nicht: der alljährliche Zahnarztbesuch wird wieder fällig, doch die Praxis hat nur zu den Zeiten geöffnet, zu denen du arbeiten musst. Was also tun bei privaten Terminen während der Arbeitszeit? Urlaub nehmen oder während der Arbeitszeit zum Arzt oder zur Ärztin? Bei normalen Vorsorgeterminen beim Arzt oder bei der Ärztin gilt leider, dass diese während der privaten Zeit zu erledigen sind. Notfalls muss dafür auch ein Tag Urlaub geopfert oder die Überstunden abgebaut werden. Bei schwierig zu bekommenden Facharztterminen, aufwendigen Untersuchungen wie Röntgen oder einem CT sowie bei akuten Behandlungen darf der Arztbesuch hingegen auch während der Arbeitszeit absolviert werden. Dabei solltest du jedoch darauf achten, dass der Termin entweder zu Beginn oder zum Ende des Arbeitstages stattfindet.

Zu regelmäßigen Auseinandersetzungen zwischen den Kolleg*innen kommt es immer wieder wegen des Rauchens. Während die Raucher*innen auf ihre Zigarettenpausen bestehen, beschweren sich die Nicht-Raucher*innen über die Mehrarbeit, die ihnen dadurch entsteht. Grundsätzlich gelten für Raucher*innen die normalen Pausenansprüche. Untersagen Arbeitgeber*innen jedoch das Rauchen auf der Arbeit, da dadurch die Arbeit leiden könnte, muss dem Folge geleistet werden.

Verwendung von Büromaterialien

Bei der privaten Verwendung von Büromaterialien handelt es sich zwar nicht um Arbeitszeitbetrug, doch trotzdem kannst du als Arbeitnehmer*in damit eine Kündigung riskieren. Ohne zu fragen aussortierte Ordner mitzunehmen oder teure Werbegeschenke selbst zu benutzen, ist streng genommen Diebstahl. Diese Dinge sind nämlich Eigentum des Arbeitgebers. Deshalb vorher unbedingt fragen! Auch ohne Erlaubnis private Dokumente in großer Auflage auf der Arbeit zu drucken oder übrig gebliebene Ware mitzunehmen kann für dich zum Kündigungsgrund werden.

Abschließend bleibt die wichtigste Faustregel: Auf der Arbeit klären, wie streng die Maßstäbe gesetzt werden. So kannst du ein Fehlverhalten und eine mögliche damit verbundene Kündigung vermeiden! Komplett auf Privates im Job muss nur in den seltensten Fällen verzichtet werden. Wie eine Maschine arbeitet schließlich niemand.