Aushilfsvertrag: Alles, was du zum Thema wissen musst

27.11.2021

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Author: Redaktion
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Wissenswertes zum Aushilfsvertrag

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einem Aushilfsvertrag um die rechtliche Grundlage für Aushilfskräfte, also Mitarbeiter, die nur für einen befristeten Zeitraum oder zu unregelmäßigen Zeiten beschäftigt sind und somit “aushelfen”. Für diese Form der Anstellung muss ein Sachgrund vorliegen. Meist kommt ein Aushilfsvertrag zustande, wenn die Beschäftigung saisonbedingt oder abhängig von der Dichte an Projekten ist. So kann der Arbeitnehmer für bestimmte Zeiten seinen Bedarf decken, ohne eine Person fest anzustellen.

Regelung bei Kündigung

Ob das Verhältnis befristet oder unbefristet ist, also je nach Bedarf vereinbart, muss im Vertrag festgehalten sein. Bei einer Befristung muss die Möglichkeit der früheren, ordentlichen Kündigung enthalten sein. Wird diese Vereinbarung versäumt, gilt die außerordentliche Kündigung.

Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung in den ersten drei Monaten, entsprechend einer Probezeit, gilt ebenfalls nur nach vertraglicher Vereinbarung.

Urlaub und Krankheit

Ebenso verhält es sich mit dem Anspruch auf Urlaub. Ohne vertragliche Absprache gilt der gesetzliche Mindesturlaub, also 24 Tage im Jahr bei einer 6-Tage Woche.

Wirst du während des Beschäftigungsverhältnisses krank, hast du nur einen Anspruch weiterhin bezahlt zu werden, wenn du bereits vier Wochen ununterbrochen beschäftigt warst. Jedoch kann diese Regelung auch vertraglich ausgeschlossen werden.

Fazit

Der Aushilfsvertrag betrifft in der Regel eine befristete Stelle. Es mag Unternehmen geben, die Aushilfen aus Gründen der Bequemlichkeit anstellen und diesen dann immer wieder verlängern. Deshalb schau genau hin, wenn dir eigentlich etwas an einer Festanstellung liegt.