Der Aufhebungsvertrag: Kündigung im Einverständnis

22.02.2021

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Author: Redaktion
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Als Mitarbeiter hast du jederzeit das Recht deinen Arbeitsvertrag zu kündigen. Meist gelten bestimmte vertragliche oder tarifliche Fristen, eine Abfindung ist dann nicht zu beanspruchen. Der Arbeitgeber hingegen darf dich nicht ohne triftigen, betriebsbedingten Grund entlassen. Auch hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Beide Fälle beschreiben die einseitige Kündigung.

Der Aufhebungsvertrag bezieht sich nun auf die beidseitige Vereinbarung, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ein Grund dafür kann sein, dass der Arbeitnehmer einen neuen Job in Aussicht hat und die Kündigungsfrist umgehen, jedoch im Einvernehmen mit der alten Stelle auseinander gehen möchte. Für beide Seiten gibt es Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages:

Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

  • Bei neuer Jobaussicht gelten die Kündigungsfristen nicht

  • Im Aufhebungsvertrag kann die Ausstellung eines Zeugnisses vereinbart werden

  • Bei Angebot des Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber, kann die Bereitschaft zur Zahlung einer Abfindung enthalten sein

  • Wird jedoch eine Abfindung gezahlt, hat der Arbeitnehmer vorübergehend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (“Ruhen des Arbeitslosenanspruches”)

Vor und Nachteile für den Arbeitgeber

  • Entfall des Kündigungsschutzes

  • Keine Angabe von Gründen für die Kündigung erforderlich

  • Kündigungsfristen können frei gewählt werden

  • trotz Entfall des Kündigungsschutzes kann der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung haben

Achtung: Der Aufhebungsvertrag kann nur in sehr seltenen Fällen widerrufen oder aufgehoben werden.