Der Wechsel aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in ein Neues ist meistens ein heikles Thema. Der aktuelle Chef soll schließlich zunächst nichts von deinen Wechselabsichten wissen, da dir andernfalls unter Umständen Illoyalität vorgeworfen wird. Außerdem sind die Karriereaussichten bei einem geplatzten Wechsel nicht besonders gut. Daher ist eine diskrete Bewerbung in solchen Fällen sehr empfehlenswert.
Diskretion und Sperrvermerk
Für einen professionellen Personaler oder Head-Hunter sollte Diskretion in Sachen Bewerbung eigentlich dazugehören. Trotzdem ist es natürlich absolut legitim, wenn du dich zusätzlich absichern möchtest, auch gegen inkompetente Personaler. Eine Vertraulichkeitserklärung zu verlangen lässt dich eher in einem schlechten Licht erscheinen, mit einem sogenannten Sperrvermerk sieht es allerdings anders aus. Eigentlich wird ein Sperrvermerk im Zusammenhang mit
E-Mails verwendet, die nicht weitergeleitet oder vervielfältigt werden dürfen
Pressemitteilungen benutzt, die nicht vor einer gewissen Sperrfrist veröffentlicht werden dürfen
Bei einer Bewerbung hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Du kannst den Sperrvermerk entweder an das Ende des Anschreibens setzen, oder ihn direkt im Betreff nennen. Letzteres bietet sich an, um die Aufmerksamkeit direkt auf deine Bitte um Vertraulichkeit zu lenken.
Hier sind zwei Beispiele, wie sich der Sperrvermerk anhören könnte:
Im Betreff: „Mit der Bitte um Vertraulichkeit - Meine Initiativbewerbung um eine Stelle im Bereich ...”
Als Schlusssatz: „Da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln.”
Eine Bewerbung hinter dem Rücken eines Arbeitgebers ist immer eine unangenehme Sache und erfordert viel Fingerspitzengefühl deinerseits. Mit einem Sperrvermerk bist du jedenfalls auf der sicheren Seite und riskierst nicht, dass das angeschriebene Unternehmen sich bei deinem Arbeitgeber meldet, um Erkundigungen über dich einzuholen. Wenn du für diesen Fall rundum gewappnet sein möchtest, hast du auch die Möglichkeit, den aktuellen Arbeitgeber noch gar nicht zu nennen und dies im Sperrvermerk wie folgt zu begründen:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber aufgrund der vertraulichen Behandlung meiner Bewerbung nicht nennen darf."
Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung
Die Bitte um Stillschweigen ist für das Unternehmen, bei dem du dich bewirbst, bindend. Wenn es sich trotz des Sperrvermerks mit deinem aktuellen Arbeitgeber in Verbindung setzt, macht es sich somit rechtlich gesehen strafbar. Das kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Um diese geltend machen zu können, musst du allerdings zweifelsfrei beweisen können, dass du wegen der Kontaktaufnahme gekündigt wurdest und nicht aus anderen Gründen. Dies ist unter Umständen sehr schwierig.