Vertragsverhandlungen

25.05.2023

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Author: Redaktion
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Frau unterzeichnet Vertrag

So holst du das Beste aus Vertragsverhandlungen raus!

Der erste eigene Vertrag. Etwas Stolz ist ganz bestimmt dabei, wenn du ihn unterschreibst. Doch du solltest dich dadurch nicht davon abhalten lassen, deinen Arbeitsvertrag vorab genau zu inspizieren. Gerade Berufsanfänger*innen schlucken Probleme, die sie mit einzelnen Paragrafen haben, runter und unterschreiben den Vertrag mit einem mulmigen Gefühl, denn den einen oder anderen Punkt hätten sie gerne diskutiert, haben sich aber nicht getraut.

Damit dir das nicht passiert, bekommst du hier ein paar Tipps, auf welche Aspekte du bei den Vertragsverhandlungen vor allem achten solltest:

  • Vergütung (Gehalt + Extraleistungen)

  • Aufgabenbereich

  • Arbeitsort und Arbeitszeit

  • Fristen

  • Nachverhandlungen

Das Gehalt

Dein Einkommen ist vielleicht das Herzstück deines Arbeitsvertrags. Schließlich soll dein Job auch zu deiner finanziellen Sicherheit beitragen. An dieser Stelle darfst du dich dementsprechend nicht unter Wert verkaufen.

Da man sich bei Verhandlungen erfahrungsgemäß irgendwo in der Mitte trifft, steige mit Gehaltsvorstellungen ein, die höher liegen. So kannst du dich noch herunterhandeln lassen. Logischerweise fängt die arbeitgebende Person genauso an, nur von unten. Deshalb solltest du dich auch nicht gleich auf das erstbeste Angebot einlassen. Wechsle in der Verhandlung die Perspektive! Argumentiere aus Sicht des Arbeitgebenden, weshalb ein höheres Gehalt angemessen wäre. Konzentriere dich auf deine Stärken, Erfahrungen und Qualifikationen! Gehe dabei auch auf die gewünschten Unternehmensziele ein. Zudem solltest du dich vorher darüber informieren, welches Gehalt für deine Branche und deine angestrebte Position realistisch ist.

Achte darauf, ob in deinem Vertrag nur feste oder auch variable Gehaltsanteile auftauchen. Sollten die Prämien bereits in der Zahl inbegriffen sein, ist nach einem schlechten Jahr, in dem die variablen Anteile ausbleiben, mit einem deutlich geringeren Betrag zu rechnen.

Zusatzgelder wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden normalerweise in einem extra Absatz behandelt.Denke auch daran, dass du Extraleistungen, wie kostenloses Essen oder einen Dienstwagen, in das Jahresgehalt einberechnen musst. Eventuell kannst du ja hier auch etwas verhandeln, da manche Arbeitgeber zwar das direkte Jahresgehalt ungern anpassen, dir aber vielleicht ein paar lukrative Vergünstigungen zugestehen.

Dein Aufgabenbereich

Weniger stark umkämpft ist der Absatz zu deinem Aufgabenbereich. Deine Tätigkeiten sollten an dieser Stelle umfassend aufgelistet sein. Überprüfe auch in den ersten Wochen deiner Beschäftigung, ob die Angaben auch mit der tatsächlichen Tätigkeit übereinstimmen.

Sollte es nicht bereits schriftlich festgehalten sein, versuche auszuhandeln, dass dir Weiterbildungsmöglichkeiten zugesagt werden. Oft schrecken Unternehmen davor zurück, um Kosten zu sparen – doch gerade als Berufsanfänger*in kannst du bei Weiterbildungen besonders viel lernen!

Übrigens darf dir der Arbeitgebende Nebenjobs in deiner Freizeit nicht verbieten, sofern sie keine negativen Auswirkungen auf deine Arbeit im eigenen Unternehmen haben. Natürlich darfst du dabei aber nicht bei der Konkurrenz anheuern oder die Haupttätigkeit anderweitig beeinträchtigt werden.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Dein Vertrag regelt, wo und wie viel du zu arbeiten hast. Länger als acht Stunden plus Pause dürfen deine Arbeitstage nicht sein, jedoch sieht das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen vor, wie etwa eine zeitweilige Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden (§ 3 ArbZG).

Notiert der Arbeitgebende keine Anzahl der Urlaubstage, gelten die gesetzlichen Regelungen: Jeder Arbeitnehmende hat ein Recht auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr, die meisten Arbeitgebenden gönnen ihren Mitarbeiter*innen aber um die 30 Tage Urlaub im Jahr.

Der Arbeitsort ist doch klar, denkst du vielleicht, doch wenn das Unternehmen, in dem du arbeitest, mehrere Zweigstellen hat, kann es tatsächlich passieren, dass du versetzt wirst. Wenn du dies aus familiären oder gesundheitlichen Gründen vermeiden willst, ist das auch ein Punkt, den du bei Vertragsverhandlungen ansprechen solltest.

Fristen

Die Probezeit darf gesetzlich nicht länger als sechs Monate andauern (§ 622 BGB). Warst du bereits als Praktikant*in oder freie*r Mitarbeiter*in in dem Unternehmen tätig, hast du deine Eignung bereits unter Beweis gestellt und kannst darum verhandeln, dass die Frist bei dir herabgesetzt wird.

In der Probezeit herrscht eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Auf den ersten Blick verursacht die Probezeit vielleicht ein mulmiges Gefühl bei dir. Aber sieh es positiv! Die Zeit kannst du auch selbst nutzen, um das Unternehmen kennenzulernen. Denn die verkürzte Kündigungsfrist gilt natürlich auch für dich.

Nachträgliche Vertragsverhandlungen

Wie gehst du vor, wenn du mit einzelnen Punkten im Vertrag nicht einverstanden bist? Grundsätzlich solltest du den Vertrag nie vorschnell unterschreiben. Nimm dir, wenn du ihn erhalten hast, Zeit, ihn selbst sorgfältig zu prüfen oder einer Person vom Fach zu zeigen. Bestimmungen im Vertrag, die keine gesetzliche Grundlage haben, gewinnen auch keine Gültigkeit, wenn du sie unterschreibst.

Für andere Punkte solltest du deine vorgesetzte Person um ein Gespräch bitten. Dort kannst du dich erstmal darüber informieren, weshalb einige Punkte derart in deinem Vertrag festgehalten sind – und dann, falls nötig, nachverhandeln.

In die Nachverhandlungen solltest du immer mit einem Minimalziel, einem Maximalziel und einem Alternativziel vor Augen gehen. Als Berufsanfänger*in kannst du nicht davon ausgehen, dass du dein Maximalziel erreichen wirst, gerade deshalb solltest du eine Untergrenze im Blick haben, was Verdienst und Bedingungen betrifft. Vielleicht bietet dir der Arbeitgebende auch Alternativen zu deinen Forderungen, die interessant für dich sind.

Und denk dran: Auch wenn du den Job annimmst, kannst du auch wieder neu verhandeln, wenn du deine Leistungen im Unternehmen unter Beweis gestellt hast.

Fazit:

  • Einen Vertrag zu verhandeln lohnt sich! In 48 Prozent der Fälle geht der Arbeitgebende auf Wünsche des Arbeitnehmenden ein.

  • Achte darauf, ob dein Gehalt aus überwiegend festen oder flexiblen Anteilen besteht. Denke auch an Extraleistungen, wie z.B. einen Dienstwagen.

  • Erkundige dich nach Weiterbildungsangeboten, wenn diese nicht im Vertrag auftauchen!

  • Achte darauf, ob eine Versetzung in eine andere Stadt in deinem Vertrag vorgesehen ist.

  • Deine Probezeit darf nicht länger als sechs Monate andauern.

Wenn dir Punkte im Vertrag nicht gefallen, kläre dies im Gespräch.