Eine kleine Aufbesserung fürs Taschengeld kann wahrscheinlich jeder Schüler gebrauchen. Allerdings gibt es gerade für Minderjährige strikte gesetzliche Vorgaben, die bei der Suche nach einem Schülerjob berücksichtigt werden müssen. Schon einmal vorweg: Für Schüler unter 13 Jahren ist jede Art von Arbeit tabu.
Das steht im Jugendschutzgesetz zum Thema Kinderarbeit
Das Gesetz verbietet grundsätzlich Arbeiten, die Jugendliche physisch und psychisch überfordern. Dazu gehören zum Beispiel Akkordarbeit, der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Maschinen und Arbeiten in extremer Umgebung (Nässe, Kälte, Lautstärkepegel und so weiter).
Außerdem müssen Minderjährige in jedem Fall die Einverständnis ihrer Eltern haben, um in ihrer Freizeit arbeiten gehen zu dürfen.
Jetzt passende Nebenjobs finden
Schülerjobs ab 13 Jahren
Kurzzeitig dürfen Schüler in diesem Alter bis zu zwei Stunden am Tag, an nicht mehr als fünf Tagen pro Woche arbeiten. Allerdings darf weder vor (oder während des Unterrichts) noch nach 18 Uhr gearbeitet werden. Mögliche Jobs sind
Babysitting
Prospekte und Zeitungen austeilen
Gassi gehen
Nachhilfe geben
Einkäufe erledigen
leichte Tätigkeiten in der Landwirtschaft (hier sind auch bis zu 3 Stunden am Tag erlaubt)
Schülerjobs ab 15 Jahren
Für Vollzeitschulpflichtige gilt während des Schuljahrs die oben genannte Regelung. In den Ferien dürfen 15-Jährige für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr einen Nebenjob in Vollzeit ausüben, allerdings nur von Montag bis Freitag für höchstens 8 Stunden pro Tag und nur zwischen 6 und 20 Uhr. Beliebt sind zum Beispiel Jobs im Service oder der Küche in
Gaststätten
Cafés
Eisdielen
Schülerjobs ab 16 Jahren
Für arbeitswillige Schüler ist der sechszehnte Geburtstag ein heiß ersehntes Datum. Ab jetzt dürfen Schüler, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, einem Minijob nachgehen. Viele Jugendliche arbeiten als Aushilfen in
Schnellrestaurants
Bäckereien und Cafés
oder im Mode-Einzelhandel
Besonders begehrt sind auch die meist gutbezahlten Promotionjobs.